Dorfgemeinschaft Westum e.V.
Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Heimatgedankens, der Traditionspflege und des sozialen und gesellschaftlichen Engagements

1. Vorsitzender:  Mario Wettlaufer (vorsitz@westum.de)
53489 Sinzig-Westum, Westumerstraße 88

2. Vorsitzender:     Felix Blaich (vorsitz@westum.de)
Kassenwart:           Wladimir Teichrib (kasse@westum.de)
Schriftführerin:     Anne Odenthal (mitgliederbetreuung@westum.de)
Beisitzer:                Rudi Fuchs, Jenny Kurztusch-Gassen, Henriette Schulte, Erwin Ritterrath


Ordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen (Vereine), deren Antrag auf Mitgliedschaft angenommen wurde. Jedes Mitglied hat bei Mitgliederversammlungen Stimmrecht mit je einer Stimme.


Mitgliedsbeitrag: 12 EUR / Jahr

Steuernummer 01/660/13978        USt.-Id-Nr. E149271449
Konto Kreissparkasse Ahrweiler   IBAN:   DE18 57751310 0000159194     BIC: MALADE51AHR
Konto Volksbank RheinAhrEifel    IBAN:   DE23 57761591 0418496000     BIC: GENODED1BNA 

Grundgedanke und Prinzipien

Der Verein „Dorfgemeinschaft Westum e.V.“ mit Sitz in 53489 Sinzig, Ortsbezirk Westum, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum und Landschaftspflege im Ortsteil Westum.
Ihre Mitglieder und Mitgliedsvereine, einschließlich weltliche und kirchliche Gruppierungen, tragen durch Besuch oder Angebot von Veranstaltungen, Initiativen und Projekten zu einer lebendigen Dorfgemeinschaft bei.  

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Einnahmen durch Jahresbeiträge und Spenden werden entweder zweckgebunden oder durch Beschluss der ordentlichen Mitglieder verwendet. Einzahlungen sind nur möglich auf eines der oben genannten Konten. Spender erhalten eine amtliche Spendenbescheinigung. Die ordnungsmäßigen Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben werden von zwei unabhängigen Kassenprüfern überprüft. Über das Ergebnis wird in der Jahreshauptversammlung am Beginn des Folgejahres berichtet.

Das Bewusstsein für die Aufgaben einer lebendigen Dorfgemeinschaft und das Wir-Gefühl sollen mit Hilfe des Vereins gestärkt und unterstützt werden. Für die fortgesetzte Verwirklichung seiner gemeinnützigen Ziele und Projekte sind die gewählte Organisationsform, eine starke Mitgliedergemeinschaft und regelmäßige Einnahmen unverzichtbar. Bisherige Erfahrungen und zukünftige Herausforderungen werden vor dem Hintergrund betrachtet, den Verein noch attraktiver und nachhaltig handlungsfähiger zu machen.  

In der Mitgliederversammlung am 23.03.2016 wurde eine den Anforderungen einer lebendigen Dorfgemeinschaft angepasste Neufassung der Vereinssatzung verabschiedet. Der Vereinszweck und die Kriterien der Gemeinnützigkeit sowie Vorgaben für die Vereinsführung werden detailliert beschrieben. In den Mitgliederversammlungen werden den Mitgliedern umfängliche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt, dazu zählen u.a. die Wahl der Vorstandsmitglieder, Beschlüsse über Grundsatzangelegenheiten und satzungsgemäße Verwendung der Vereinsmittel für Zuschüsse und Anschaffungen.

Aktivitäten:

Regelmäßig finden im laufenden Jahr mehr als 40 Einzel- und Mehrtagesveranstaltungen der Dorfvereine statt. Der Verein Dorfgemeinschaft Westum e.V. ist an vielen beteiligt oder tritt selbst als Veranstalter auf. Unter anderem werden die Westumer Seniorennachmittage oder -ausflüge ausgerichtet und bezuschusst,  Traditionsveranstaltungen der Karnevalsgesellschaft und des Junggesellenvereins erhalten Unterstützung wie auch der Seniorenkreis. Für das Gemeindehaus wurden z. Bsp. mit Hilfe von Spenden und Zuschüssen der städtischen Verwaltung Stehtische, ein Außenzelt, ein Getränkekühlschrank, eine Spülmaschine und neue Küchenschränke angeschafft. Alle Ausgaben werden nur getätigt, wenn sie die satzungsgemäßen Bestimmungen erfüllen und die Mitglieder darüber beraten und beschlossen haben.

Appell:

Durch die Förderung der „Dorfgemeinschaft Westum e.V.“ durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder ehrenamtlichem Körpereinsatz werden eine bunte Vielfalt attraktiver meist traditioneller Veranstaltungen ermöglicht, die großen Anklang finden und einen festen Platz im Jahresverlauf haben.

Bitte nutzen Sie bei Ihrer Freizeitplanung auch den Veranstaltungskalender der Westumer Vereine und besuchen sie deren Veranstaltung. Sie werden es bestimmt nicht bereuen.

Den Veranstaltungskalender und noch mehr Informationen finden sie an der Bekanntmachungstafel am Gemeindehaus und hier: Veranstaltungen

Werden Sie Mitglied oder Spender – und tragen Sie damit ganz persönlich zur lebendigen Dorfgemeinschaft und zur generationenübergreifenden Erhaltung Westums als besonders lebens- und liebenswerten Wohnort bei.

 

 Auf der Seite „Downloads Dorfgemeinschaft“ finden Sie u.a.:

– Satzung Dorfgemeinschaft Westum eV. (Aktuelle Fassung vom 14.11.2022)

– Beitrittserklärung Dorfgemeinschaft Westum e.V. (Neufassung 12.2022)

– Einladungen und Niederschriften der Mitgliederversammlungen / JHV